NRWgoes.digital

Projektüberblick

Im Oktober 2018 startete unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet das Projekt "NRWgoes.digital". Bei dem auf 3.5 Jahre ausgelegten Projekt handelt es sich um eine landesweite Qualifizierungsoffensive zur Digitalisierung im dualen System. Ausbildungspersonal aus den Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, Lehrkräfte der technisch-gewerblichen Berufskollegs und Auszubildende im Maschinenbau sind damit die Zielgruppen dieses Projektes.

Im Wesentlich umfasst das Projekt drei Bausteine:

Der erste Baustein sieht eine Fortbildungsoffensive für 600 Ausbildungsverantwortliche und Lehrkräfte zu relevanten Themen im Kontext der Digitalisierung vor. Dabei soll jeder Teilnehmende an einem Schulungsumfang von 5 Wochen teilnehmen. Dafür wurden 13 innovative Schulungspartner aus Industrie, Forschung und Bildung gewonnen.

Der zweite Baustein besteht aus der Entwicklung von digitalen Lernmedien, die inhaltlich auch unter der Berücksichtigung der Teilnovellierung der Ordnungsmittel für die Ausbildung in den Metall- und Elektroberufen erstellt werden.

Das neu erworbene Wissen sollen die Lehrkräfte an insgesamt 65 beruflichen Schulen mit Hilfe der neuen Materialen im dritten Baustein im Rahmen der Zusatzqualifikation “Digitale Fertigungsprozesse“, die einem Umfang von 220 Unterrichtseinheiten hat, an insgesamt ca. 2.000 Auszubildende weitergeben.

Die Bausteine im Detail

1. Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte und Ausbildungspersonal

Die im Kontext von Industrie 4.0 ganzheitliche und interdisziplinäre Kompetenzen sollen an die Multiplikatoren vermittelt werden, um ihnen den Prozess und die Teilprozesse entlang der Wertschöpfungskette eines Produktionsnetzwerks der Smart Factory zu verdeutlichen.

Folgende Module werden in 25 Schulungstagen vermittelt:

  • Prozessanalyse
  • IT Security
  • Smart Maintenance
  • CAx-gestützte Fertigung
  • Additive Manufacturing
  • Vernetzte Fertigungssysteme
  • Intelligente Produktion mit CPS
  • Arbeit 4.0: Organisation von Arbeitsprozessen
2. Entwicklung von (digitalen) Lernmaterialien

Die Entwicklung der neuen Lernmaterialien erfolgt in zwei Stufen:

  1. Entwicklung von Schulungsmaterialien mit dem Fokus auf eine hohe Fachlichkeit (Nutzergruppe: Lehrkräfte und AusbilderInnen)
  2. Entwicklung von didaktisch aufbereiteten Arbeitsmaterialen mit dem Fokus auf konsequente Handlungsorientierung (Nutzergruppe: SchülerInnen / Auszubildende)

In die Entwicklung der Materialien fließt neben dem Know-how der Schulungspartner auch kontinuierlich die Expertise und der Input der Lehrkräfte und AusbilderInnen aus den Fortbildungen mit ein.

Sämtliches Material wird in MLS digital zur Verfügung gestellt.

3. Zusatzqualifikation "Digitale Fertigungsprozesse"

Mit dem Wissen aus den Fortbildungen und begleitet und unterstützt durch das (digitale) Lernmaterial wird von den Lehrkräften an (fast) allen Berufskolleg in NRW die Zusatzqualifikation "Digitale Fertigungsprozesse" vermittelt.

Die Zusatzqualifikation hat eine Dauer von etwa 12-15 Monaten (schulindividuell) und beinhaltet einen Umfang von 220 Stunden. 

Zielgruppe dieser Zusatzqualifikation sind ambitionierte Auszubildende technisch-gewerblicher Berufe des Maschinen- und Anlagenbaus. Mit der Zusatzqualifikation wird jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, sich entlang der Wertschöpfungskette die Prozesse einer Smart Factory zu erarbeiten und sich damit einzigartiges Fachwissen für die zukünftigen Veränderungen im Sinne der Industrie 4.0 anzueignen.

Neben den klassischen Präsenzveranstaltungen sollen bewusst für die Zielgruppe ganz neue und innovative Lehr- und Lernformen angewendet werden, z. B. durch Einbindung von digitalen Medien, orts- und zeitungebundenen Projektarbeiten und Webinaren. 

Es wird angestrebt, dass die teilnehmenden Auszubildenden zusätzlich zu ihrem Berufsabschluss ein IHK-Zeugnis "Zusatzqualifikation | Digitale Fertigungsprozesse" erhalten. Damit soll an die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Projekt Zusatzqualifikation "Digitale Fertigungsprozesse" angeknüpft werden, in dessen Rahmen bereits mit drei Industrie- und Handelskammern in NRW (Ostwestfalen zu Bielefeld, Nord Westfalen, Mittlerer Niederrhein) entsprechende Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht wurden.

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